Leistungen
Wobei kann ich Sie unterstützen?
Energetische Erstberatung:
Die energetische Erstberatung vermittelt Ihnen einen ersten Eindruck darüber, welche Wege bei der Sanierung beschritten werden können oder sollten. Hierbei werden Denkanstöße über mögliche Sanierungsmaßnahmen und die in Frage kommenden Fördermittel gegeben.

Ermittlung des bauphysikalischen Ist-Zustandes
Your content goes here. Edit or remove this text inline or in the module Content settings. You can also style every aspect of this content in the module Design settings and even apply custom CSS to this text in the module Advanced settings.
Achtung:
Achtung: Der Begriff “Energieberater” ist nicht geschützt. Das bedeutet, dass sich praktisch jeder als ein solcher ausgeben könnte. Zugelassene Experten können eine Zertifizierung nachweisen und sind in der Energieeffizienz-Expertenliste der DENA gelistet.

Individueller Sanierungsfahrplan (iSFP):
Der individuelle Sanierungsfahrplan (iSFP) ist das Ergebnis der oben genannten Energieberatung. Es werden die Maßnahmen zur energetischen Sanierung Ihres Hauses in Form eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) dargestellt. Das ist sowohl bei einer Komplettsanierung zum Effizienzhaus als auch bei der Schritt-für-Schritt-Sanierung über mehrere Jahre möglich.
Der individuelle Sanierungsfahrplan (iSFP) ist ein Beratungsinstrument und präsentiert Eigentümern die empfohlenen Sanierungsmaßnahmen übersichtlich und mit besonderer Anschaulichkeit: Mit Hilfe einer farblichen Visualisierung erhalten Eigentümer einen einfachen Überblick über den Ausgangszustandes ihres Hauses und wie eine schrittweise Verbesserung bei Umsetzung der empfohlenen Maßnahmen möglich ist.
Was bringt mir ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP)?
Bei Vorliegen eines individuellen Sanierungsfahrplanes (iSFP) und Umsetzung der darin empfohlenen Sanierungsmaßnahmen innerhalb von 15 Jahren, wird zusätzlich zu dem normalen BAFA-Zuschuss ein weiterer Bonus in Höhe von 5 Prozent gewährt. (Das gilt für alle Maßnahmen außer dem Heizungstausch). Des Weiteren erhöht sich die Summe für die zu fördernden Maßnahmen von 30.000,- € pro Wohneinheit und Jahr auf 60.000,- €.
Baubegleitung bei der energetischen Sanierung, bezogen auf energetische Maßnahmen
Die energetische Baubegleitung beinhaltet die Prüfung / Dokumentation der umzusetzenden Materialien um die Einhaltung der energetischen Vorgaben sicherzustellen.
Nicht-Bestandteil der energetischen Baubegleitung ist die Überprüfung fachgerechten baulichen Ausführung der einzelnen Gewerke, dies muss durch die Fachfirma sichergestellt werden.


Möglicher Ablauf der Beantragung von Fördermitteln bei der KFW oder dem BAFA
- Erstellung der technischen Projektbeschreibung (TPB)
- Erhalt des Zuwendungsbescheides
- Berechnung der geplanten energetischen Maßnahmen nach BEG
- Erstellung der technischen Projektnachweise nach der Umsetzung und Dokumentation der Maßnahmen
- Einreichung des Verwendungsnachweises mit allen Rechnungen
- Klärung etwaiger Rückfragen
- Auszahlung der genehmigten Fördergelder