Sie fragen, wir antworten
Diese Fragen erreichen uns immer wieder.
Was ist das Ziel einer Energieberatung?
Ziel einer Energieberatung ist die Steigerung der Energieeffizienz eines Gebäudes. Damit ist gemeint, dass der Transmissionswärmeverlust und der Primärenergiebedarf eines Gebäudes reduziert werden.
Zusätzlich wird durch die Umsetzung der empfohlenen energetischen Maßnahmen mehr Wohnkomfort und eine Wertsteigerung Ihrer Immobilie erreicht. Beim Neubau profitieren Sie schon in der Planungsphase von einem Energiefachberater, weil Maßnahmen zur Energieeffizienzsteigerung direkt mit in die Planungen einfließen können.
Welche Vorteile haben Sie durch eine Energieberatung und energetische Sanierung?
- Reduzierung der Heizkosten durch die Optimierung des Heizsystems (Primärenergiebedarf)
- Optimale Auswahl des Wärmeschutzes (Dämmung), unter Berücksichtigung der bauphysikalischen Anforderungen (Ökologische Aspekte)
- Reduzierung von Wärmeverlusten
- Durch energieeffizientes Bauen und Sanieren unterstützen Sie den Klimaschutz
- Wertsteigerung der Immobilie
- Nutzung von Förderzuschüssen oder vergünstigten Darlehen bei dem Amt für Ausfuhrkontrolle (BAFA) oder der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW).
Für welche Gebäude kann eine Beratung erfolgen?
Im Hinblick auf das Gebäude gelten folgende Voraussetzungen:
- das Gebäude muss im Bundesgebiet liegen
- bis zum 31. Januar 2002 muss ein Bauantrag gestellt bzw. eine Bauanzeige erstattet worden sein
- der umbaute Raum des Gebäudes darf nicht auf Grund späterer Baugenehmigungen zu mehr als 50 Prozent durch Anbau oder Aufstockung verändert worden sein;
- das Gebäude muss ursprünglich als Wohngebäude geplant und errichtet worden sein oder mehr als 50 Prozent der Gebäudefläche müssen derzeit zum Wohnen genutzt werden
- das Gebäude ist ein beheiztes Nichtwohngebäude, das künftig als Wohngebäude genutzt werden soll (Umwidmung)
Auch wenn ein Wohngebäude die vorgenannten Voraussetzungen erfüllt, ist eine Vor-Ort-Beratung unter Umständen ausgeschlossen, nämlich
- wenn der Eigentümer ein rechtlich selbstständiges Unternehmen ist, das eine bestimmte Größe überschreitet
- wenn die öffentliche Hand an dem Gebäude unmittelbar oder mittelbar Eigentumsrechte besitzt oder
- wenn der Berater oder bestimmte ihm nahestehende Personen Eigentums- oder Nutzungsrechte an dem Gebäude besitzen
Wer kann eine Förderung beantragen ?
Einen Antrag auf Förderung durch das BAFA können Sie (z. B. als Hauseigentümer) selbst nicht stellen, sondern nur ein von Ihnen beauftragter Energie-Effizienz-Experte, der antragsberechtigt ist. Antragsberechtigte Energieberater aus Ihrer Region finden Sie in der Energieeffizienz-Expertenliste für Förderprogramme des Bundes.
Wer kann Förderungen in Anspruch nehmen?
Als Eigentümer, Mieter oder Pächter können eine Beratung in Anspruch nehmen
- natürliche Personen (Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Wohngebäuden),
- Wohnungseigentümergemeinschaften,
- rechtlich selbstständige Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft einschließlich der Wohnungswirtschaft sowie Betriebe des Agrarbereichs,
- juristische Personen und sonstige Einrichtungen, die gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke verfolgen.